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Termine
Sport-Betrieb geschlossen
Halten sie sich bitte an die gesetzlichen Vorgaben und bleiben sie gesund, dann hoffen wir, dass es im Dezember wieder weiter geht.
Kündigungen
auch wenn momentan kein Training möglich ist, hoffe ich, dass uns alle die Treue halten.
Eine Kündigung ist laut Aufnahmeantrag nur schriftlich bis Ende November möglich. Wir machen uns auch Gedanken, ob wir nicht im nächsten Jahr für manche Abteilungen einen verringerten Beitrag verlangen, für die ausgefallenen Stunden.
Keine schöne Lösung ist den Bankeinzug zu stornieren, da uns zusätzlich Kosten entstehen. Wir werden der Gerechtigkeit halber mit Mahnschreiben und Mahngebühren dagegen vorgehen.
Bleibt gesund und freuen wir uns auf den neuen Start.
Mitgliedsbeitrag
Liebe Mitglieder,
wer hätte diese Entwicklung gedacht oder vorhersehen können. Dennoch möchte ich euch über den Sachverhalt der Mitgliedsbeiträge informieren.
Nach zwei Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgrichts (Urteil vom 01.07.2011, Az.3 U 147/09, und Urteil vom 22.08.2019, Az 3 U 151/17) hat ein Mitglied im Sportverein keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Beitrags wegen Ausfall. Der Beitrag dient der Finanzierung unserer Tätigkeit und dem Erhalt des Vereinsheims und Sportgeländes und steht nicht in einem Gegenseitigkeitsverhältnis.
Auch das Finanzamt akzeptiert keine Rückzahlung eines geleisteten Beitrags oder die Stundung kommender Beiträge (Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.06.2020 Az. 13 K 2480/26), sonst droht uns der Verlust der Gemeinnützigkeit. Ausnahmen gibt es, wenn das Mitglied wegen Corona selbst in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
Anders verhält es sich bei Kursgebühren, bei denen eine Anzahl Stunden für eine Gegenleistung angeboten wird. Hier kann und muß anteilig dagegen gerechnet werden.
Auch in unserer neuen Satzung gibt es hierfür keine Regelung und falls nötig, werden wir im neuen Jahr vor dem Bankeinzug eine Mitgliederversammlung einberufen und darüber entscheiden.
Ich hoffe auf euer Verständnis und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.
Viel wichtiger ist, dass wir alle gesund bleiben und das Virus bald ausgerottet ist.
Eine gute Zeit und viele Grüße
Rainer Kapfelsberger, Vorstand DJK Neumarkt 1921 e.V.
News
Information zu COVID-19 und der Übergangssaison 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie wird im Sommer 2020 eine verspätete Übergangssaison gespielt. In dieser wird er voraussichtlich keine Auf- bzw. Abstiege geben, eine LK-Wertung der Spiele wird aber durchgeführt. Da einige Auflagen z.B. im Bezug auf die Anreise zu den Spielstätten und die Nutzung der Sanitäranlagen gelten, haben sich einige Mannschaften dazu entschlossen, nicht an der Übergangssaison teilzunehmen. So werden unsere Damen 50 diesen Sommer nicht am Wettspielbetrieb teilnehmen, die DJK Herren starten allerdings am Sonntag, den 21. Juli 2020 mit dem 1. Heimspiel in die Übergangsaison.
Ein Trainingsbetrieb auf unserer Anlage ist unter Beachtung verschiedener Hygieneauflagen möglich, dabei sind stets die dynamischen Auflagen seitens der Bayerischen Staatsregierung und des BTV zu erfüllen. Insbesondere betrifft das auch die Dokumentationspflicht der anwesenden Personen während des Spielbetriebs. Um die Erfassung dieser Daten möglichst unkompliziert und dennoch DSGVO-konform zu halten, haben wir kurzfristig eine Möglichkeit zur Online-Erfassung geschaffen (siehe https://djkneumarkt.de/hp2676/Anwesenheitsdokumentation-COVID-19.htm).
Weitere Informationen zum Thema Infektionsschutz und aktuelle Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie im Zusammenhang mit dem Tennissport sind auf den Websiten des BTV nachzulesen ( siehe https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html).